Kirchstuhlgeld – Bezahlung der Sitzplätze in der Kirche 

Helga Heinze, Krauschwitz, 2025

Die Stuhlgebühren – auch „Stuhlzinß“ genannt – sind die Miete für die Benutzung der Stühle bzw. Bänke in der Kirche, nicht zu verwechseln mit der „Stolgebühr,“ der Vergütung des Geistlichen mit umgelegter Stola bei einer kirchlichen Handlung. 

Um geräuschvolles Sitzplatzsuchen oder Streit um die Plätze bei Gottesdiensten in der Kirche zu vermeiden, gab es die Festlegung zum Kirchstuhlgeld. So hatten diejenigen ihren festen Sitzplatz, die ihn für jeweils ein Jahr bezahlten. Die Muskauer Stadtkirche – wegen der Unterscheidung zur Landkirche auch Deutsche Kirche genannt – hatte ohnehin eine festgelegte Platzordnung für die verschiedenen Berufsgruppen. Seit Errichtung der Kirche besuchten die Arbeiter aus dem Keulaer Eisenhammer sowie aus dem Alaunbergwerk mit ihrer Bergmannsuniform bekleidet den sonntäglichen Gottesdienst. Hier besaßen sie ihren eigenen Chorraum, den sogenannten „Knappenchor“ später „Keulaer Chor.“ 

1860 saßen die Richter, Kleidermacher, Schmiede und Schlosser, Schlosskutscher und Angestellte im Schloss im rechten Männerchor. Im linken Männerchor befanden sich die Bänke für die Töpfer und Schuhmacher. Die Fleischhauer-Innung ist schon nicht mehr vertreten. 1786 bezahlte sie noch ihre eigenen Sitzplätze, was ihr Quittungsheft beweist.  Private Plätze von Muskauer Bürgern wie Garteninspektor Schrefeld, Baumeister Strasser, Seifensieder Haag oder die Kaufleute Hammer und Hentschel befanden sich im Mittelschiff belegt.

 

Evangelische Stadtkirche Muskau, 1925 

Sitzverteilung in der Stadtkirche, 1860

              Schul- oder Keulaer Chor in der Stadtkirche, 1860

Die Bezahlung der Plätze erfolgte für ein Jahr im Voraus. Oft musste die Kirchenverwaltung wegen nicht gezahlten Stuhlgeldes mahnen, denn dieses Geld benötigte die Kirche dringend zum Bestreiten ihrer Aufgaben. Dazu sind mehrere Beispiele in den Abdankbüchern der Stadtkirche zu finden:

1770

„Es werden diejenigen, welche annoch ihren Stuhl Zins schuldig sind, hierdurch hertzlich und ernstl. nochmahls gebeten und erinnert, denselben […] baar abzutragen. Es ist ja höchst unbillig und ungerecht, wenn diejenigen, die diese Kleinigkeit abzuführen durch ihre saumseligkeit eine Veranlassung geben, daß die Kirche außer Stand ist, die wenige Salaria unserer Lehrer nothwendig bestreiten zu können. Knechte Gottes haben keine anderen Mittel von denen sie leben, alswas sie sich in ihren Ämtern sauer verdienen, und mithin erfordert es die Nothdurft und höchste Billigkeit so fort an die Abführung der Stuhlzinsen bedacht zu seyn.“

1784

„Nachdem verschiedene in Abführung des Stuhlzinses sich so saumselig bewiesen, daß ohngeachtet sie zu mehrere malen schon öffentl. daran erinnert worden sind, sie dennoch bereits mehrere Jahre haben zusammen kommen laßen, ohne das geringste abzuführen; so sollen sie hierdurch nochmals zur wichtigen Abführung des Stuhlzinses von den in Besitz habenden Kirchenstühlen alles Ernstes anermahnet werden, mit dem ausdrücklichen Beyfügen, daß wenn sie binnen dato und 6 Wochen damit keine Richtigkeit machen, ihre Kirchenstellen an andere vermiethet werde sollen.“

1807

„Endlich werden noch diejenigen unter euch, welche die mit Abführung des Kirchstuhl Zinßes mehrere Jahre rückständig sind, herzlich ermahnet, diese gesetzmäßige Abgabe an den H. Kirchenrezeptor [Kirchenrechner], Hofprediger Pannachen, zu entrichten, sintemal es auch dann selbst immer schwerer fallen muß diese Abgabe zu entrichten, je mehrere Jahre ihr zusammen kommen lasset; u. das Kirchen Altarium zur Bestreitung der nöthigen vielen Ausgaben diese ordentliche Abführung des Kirchstuhlzinßes benöthigtet ist.“

1834

„Einer christl. Gemeinde ist bekannt zu machen, daß die Kirchstuhlzinsen nunmehro in halbjährigen Raten bezahlt werden sollen. So daß die eine Hälfte zu Johanni, die zweite Hälfte aber zu Weihnachten an den Herrn Hofprediger berichtigt wird.“

1870

„[…] so wollen wir an die Zahlung des Kirchstuhlzinses an die Finanzkasse der hiesigen deutschen Kirche erinnern.“.

Quittungsheft der Fleischhauer-Innung

Evangelische Kirchengemeinde Bad Muskau, Ordner Werner Manno

Der älteste Eintrag zur Bezahlung von Kirchstuhlzins befindet sich im Quittungsheft der Muskauer Fleischhauer-Innung mit 16 Silbergroschen für das Jahr 1768. Die letzte Eintragung in diesem Heft steht mit drei Talern und zehn Silbergroschen für das Jahr 1847. Die bisher jüngste erhaltene Quittung für das Kirchstuhlgeld trägt das Datum 13. August 1908 und die Unterschrift des Kirchvaters Thiemann. Sie stammt aus dem Archiv des Apothekers und Heimatforschers Werner Manno.

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